Indische Regierung enthüllt Inspektion von Bitcoin-Unternehmen, informiert das Parlament über Ergebnisse
Die indische Regierung hat Lok Sabha, das Unterhaus des Parlaments, über die Inspektion des Unternehmensministeriums in Bezug auf Kryptogeldgeschäfte informiert. Der Staatsminister für Finanz- und Unternehmensangelegenheiten Anurag Singh Thakur informierte insbesondere über zwei Unternehmen. Dies folgt auf das bahnbrechende Urteil des obersten Gerichts des Landes, das das von der Zentralbank, der Reserve Bank of India (RBI), verhängte Bankenverbot aufhob.
Der Staatsminister für Finanz- und Unternehmensangelegenheiten, Shri Anurag Singh Thakur, beantwortete am Montag in Lok Sabha mehrere Fragen zur Inspektion von Bitmünzunternehmen wie die Immediate Edge durch die Regierung. Er erwähnte ausdrücklich zwei Krypto-Unternehmen: Zeb IT Services Ltd. und Unocoin Technologies Ltd.
Laut Lok Sabha’s Aufzeichnung betreffen die Fragen „Betrug durch Bitcoin-Firmen“. Insbesondere wurde Thakur zu Unternehmen befragt, die mit Bitmünzen handeln und „wiederholt gegen die vom Ministerium für Unternehmensangelegenheiten aufgestellten Regeln verstoßen, indem sie keine Jahresbilanzen einreichen“.
In seiner schriftlichen Antwort an Lok Sabha erklärte Thakur: „Bitcoin-Unternehmen werden nicht im Rahmen des Companies Act definiert. Das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (MCA) hat jedoch eine Inspektion durch den Registrar of Companies (RoC), Ahmedabad, in der Angelegenheit Zeb IT Services Private Limited durchgeführt, um den Aspekt im Hinblick auf den Handel mit Bitmünzen zu untersuchen“. Er hat es ausgearbeitet:
Auf der Grundlage der Feststellungen wurden Verstöße gegen verschiedene Bestimmungen des Gesellschaftsgesetzes strafrechtlich verfolgt, und es wurde auch eine Strafzahlung für den/die von der Firma eingereichten Antrag(e) auf Aufzinsung beschlossen.
Indische Regierung enthüllt Inspektion von Bitcoin-Unternehmen, informiert das Parlament über die Ergebnisse
Der Staatsminister für Finanz- und Unternehmensangelegenheiten, Shri Anurag Singh Thakur, berichtete Lok Sabha über eine Inspektion von Unternehmen, die Kryptogeld herstellen, und erwähnte dabei Zeb IT Services und Unocoin Technologies.
Was sind die Vorraussetzungen?
Darüber hinaus stellte der Minister klar, dass Zeb IT Services seine Bilanz und den entsprechenden Jahresbericht zum 31. März 2019 eingereicht hat und fügte hinzu, dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Er enthüllte auch, dass es ein weiteres Bitcoin-Unternehmen gibt, das beim Registrar of Companies in Karnataka registriert ist. Unocoin Technologies Private Limited „entwickelt eine Online-Marktplattform, um den Kauf, Verkauf, die Lagerung und die Annahme von Bitmünzen zu erleichtern und durchzuführen“, sagte Thakur zu Lok Sabha. Er bestätigte, dass diese Firma „auf dem neuesten Stand ist, was die Einreichung von gesetzlichen Rückgaben betrifft, und dass keine Beschwerde eingegangen ist“.
Obwohl es in Indien immer noch keine Gesetze zur direkten Regulierung der Kryptoindustrie gibt, haben Experten vorgeschlagen, dass der Companies Act zur indirekten Regulierung von Geschäften mit Kryptowährung bei Immediate Edge verwendet werden kann. Viele Kryptounternehmen sind jedoch außerhalb Indiens registriert.
Zeb IT Services betrieb die Krypto-Börse Zebpay, die im September 2018 ihren Betrieb in Indien einstellte, nachdem die RBI den Banken die Erbringung von Dienstleistungen für Krypto-Geschäfte untersagt hatte. Das Unternehmen zog anschließend ins Ausland um. Zebpay wurde Anfang des Monats in Indien mit einem neuen Management wieder eingeführt. Es wird nun von Awlencan Innovations Australia Ltd. betrieben, einem Unternehmen mit Sitz in Camberwell, einem Vorort von Melbourne. Die Inspektion der Zeb IT-Services geht auf das Jahr 2018 zurück. Im Juli desselben Jahres wurden dem Ministerium für Unternehmensangelegenheiten in Lok Sabha ähnliche Fragen gestellt. In seiner Antwort erklärte der damalige Staatsminister für Recht und Justiz und Unternehmensangelegenheiten, Shri P. P. Chaudhary, dass das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten in Bezug auf dieses Unternehmen „per Verfügung vom 15.3.2018 die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher angeordnet hat … um unter anderem den Aspekt des Handels mit Bitmünzen zu untersuchen“.